Vorbereitung der kommunalen Wärmeplanung für die Gemeinde Ascheberg gemäß dem Gesetz für die Wärmeplanung und die Dekarbonisierung der Wärmenetze
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine erste Prognose zur zukünftigen Kommunalen Wärmeplanung in Ascheberg vorzubereiten und vorzustellen
Begründung:
Das kommende Gebäudeenergiegesetz und das flankierende Wärmeplanungsgesetz regeln die Gestaltung der künftigen Wärmegewinnung für Wohngebäude. Es sind zwar nach derzeitigem Stand lange Fristen bis 2028 für Gemeinden der Größe Aschebergs vorgesehen, gleichwohl sollte die kommunale Wärmeplanung für Ascheberg deutlich schneller vorliegen. Hausbesitzer benötigen diese Planung, um selbst Planungssicherheit für die Heiztechnik ihres Hauses zu bekommen.
Obwohl die Gesetze noch im parlamentarischen Verfahren sind, sollte die Gemeinde so schnell wie möglich ihre Planungen aufnehmen. Gute Beispiele können die weit fortgeschrittenen Planungen vieler Gemeinden in Baden-Württemberg sein. Dort hat man diese Planungen bereits vor Jahren aufgenommen. Daran sollten wir uns orientieren.