Resolution des Rates der Gemeinde Ascheberg an die Landesregierung NRW zur Änderung des §8 Kommunalabgabengesetzes (KAG NRW) vom 12.01.2019

Antrag Datum: 12.01.2019

Sehr geehrter Herr Dr. Risthaus,

hiermit beantragen wir folgenden Tagesordnungspunkt im kommenden Haupt- und Finanzausschuss in die Tagesordnung aufzunehmen.

Resolution des Rates der Gemeinde Ascheberg an die Landesregierung NRW zur Änderung des §8 Kommunalabgabengesetzes (KAG NRW)

Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Ascheberg fordert die Landesregierung auf, das Kommunalabgabengesetz so zu ändern, dass die Bürgerinnen und Bürger von den Beiträgen für den Umbau und Ausbau von dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wegen und Plätzen, soweit nicht das Baugesetzbuch anzuwenden ist, befreit werden und die hierdurch den Städten und Gemeinden entstehenden Mindereinnahmen durch das Land zu kompensieren.

Begründung:

Wenn eine kommunale Straße erneuert oder verbessert wird, beteiligt die jeweilige Gemeinde nach §1 Abs. 1 und 2 Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) die Grundstückseigentümer an den dabei entstehenden Kosten. Grundlage für die Berechnung des Beitrags sind die Grundstücksgröße, die Nutzung des Grundstücks und die Art der Straße. Für Anliegerstraßen ist in diesem Zusammenhang der Anteil für die Beitragspflichtigen grundsätzlich höher als für Hauptverkehrsstraßen. lm letzteren Fall ist nämlich eine höhere Nutzung durch die Allgemeinheit gegeben als bei reinen Anliegerstraßen. Insgesamt gehen
die Kommunen in Nordrhein-Westfalen sehr unterschiedlich mit den Straßenausbau-kosten um und legen diese per Satzung fest. Einige legen 5% der Kosten auf die Anlieger um, andere bis zu 80%.
In der Gemeinde Ascheberg liegen diese Kosten für die Anlieger je nach Art der Straße zwischen 35% und 75%. Die Straßenausbaubeiträge sind in erhebliche Kritik geraten, da die Beitragsbelastungen für die betroffenen Grundstückseigentümer im Einzelfall sehr hoch sind und bis in den vier- oder sogar fünfstelligen Bereich reichen können. Diese Beitragsforderungen sind insbesondere für junge Familien, Geringverdiener, Alleinstehende oder Rentner kaum zu finanzieren und bringen viele Beitragspflichtige in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten. Für sie ist die derzeitige Beitragserhebungspraxis zum Teil existenzgefährdend, da sich einige selbst eine Kreditfinanzierung nicht leisten können, oder keinen Kredit erhalten.

Auch die Möglichkeiten von Stundung und Ratenzahlungen können die dargestellte Problematik der starken finanziellen Belastung von Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern nicht beseitigen. Die derzeitige Rechtsanwendung des KAG berücksichtigt nicht die persönliche oder wirtschaftliche Situation der Bürger. Allein die Werthaltigkeit eines Grundstückes führt nicht zur Liquidität des Grundstückseigentümers.
Die Kosten für den Wegfall der Anliegerbeiträge nach KAG für ganz NRW wurden im Rahmen eines Berichts der Landesregierung an den Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen des Landtags Nordrhein-Westfalen vom 01.10.2018 mit einem jährlichen Betrag zwischen 112 Millionen und 127 Millionen Euro angegeben.
Entsprechende Initiativen, die die Abschaffung der KAG Beiträge für den Umbau und Ausbau von dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wegen und Plätzen gibt es von verschiedenen Organisationen und Parteien. Auch die SPD Fraktion im Landtag NRW hat einen Antrag in den Landtag eingebracht, der das Ziel verfolgt, dass die von den Bürgerinnen und Bürgern zu leistenden Abgaben, künftig vom Land finanziert werden sollen.
Der Rat der Gemeinde Ascheberg regt bei der Landesregierung eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes an, mit dem Ziel Straßenausbaubeiträge gern. § 8 KAG ersatzlos zu streichen und die hierdurch den Städten und Gemeinden entstehenden Einnahmeausfälle durch das Land NRW vollständig zu kompensieren.

Mit freundlichem Gruß.

Christian Ley

Status: abgelehnt

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