Antrag Datum: 04.11.2015
hiermit beantragen wir folgenden Tagesordnungspunkt für den kommenden Haupt- und Finanzausschuss.
Anpassung der kalkulatorischen Zinsen in der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
Begründung:
In der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung werden kalkulatorische Zinsen eingerechnet. Dieser Zinssatz wird auf der Basis der Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf das im Anlagevermögen gebundene Kapital angerechnet. Dabei wird entsprechend der Abschreibungsdauer eine anzurechnende Verzinsung einer über den entsprechenden Zeitraum anzulegenden Kapitalanlage am Finanzmarkt zugrunde gelegt.
Im Haushalt für das Jahr 2015 wurde dieser Zinssatz auf 6,5% festgelegt, wobei der höchstzulässige Zinssatz bei 6,6% liegt. Angesichts der derzeit erheblich niedrigeren Verzinsung auch langfristiger Geldanlagen erscheint dieser Wert jedoch ungemessen hoch. Eine erste Analyse der kalkulatorischen Zinssätze in anderen Städten und Gemeinden im Kreis Coesfeld ergab ein uneinheitliches Bild mit erheblichen Unterschieden in der Zinsberechnung. Einige Kommunen (z.B. Dülmen und Nottuln) legen den reellen Zinssatz für kreditfinanzierte Baumaßnahmen zugrunde, andere (z.B. Rosendahl und Senden) orientieren sich wie die Gemeinde Ascheberg an den Empfehlungen des Städte- und Gemeindebundes.
Die SPD-Fraktion hält eine moderate Anpassung der kalkulatorischen Zinsen zur Entlastung der Gebührenzahler für möglich.
Beschlussvorschlag:
- Die Verwaltung wird beauftragt den realistischen kalkulatorischen Zinssatz für die Gemeinde Ascheberg zu errechnen und darzulegen.
- Des Weiteren sollen die kalkulatorischen Zinssätze in der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung in allen Kommunen des Kreises Coesfeld abgefragt und eine vollständige Synopse über die kreisweiten Zinssätze angelegt werden.
- Die kalkulatorischen Zinsen in der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Ascheberg werden auf den für die Gemeinde realistischen Zinswert festgelegt.
Mit freundlichem Gruß.
Christian Ley
Status: abgelehnt