Antrag Datum: 05.01.2016
hiermit beantragen wir folgenden Tagesordnungspunkt im kommenden Jugend-, Senioren-, Sozial- und Sportausschuss in die Tagesordnung aufzunehmen.
Gesundheitskarte für Geflüchtete und Asylbewerber
Begründung:
Die Gesundheitsversorgung von Geflüchteten und Asylbewerbern ist eine kommunale Aufgabe und muss daher von den Städten und Gemeinden organisiert und finanziert werden. Erst ab Gesundheitskosten von mehr als 50.000 € eines Behandlungsfalls übernimmt der Bund die Gesundheitskosten. Da für Geflüchtete und Asylbewerber keine Komplettversorgung nach SGB V erfolgt, sondern eine Versorgung nur in medizinischen Notfällen und bei akuten Gesundheitsstörungen, entsteht hier ein erheblicher organisatorischer Aufwand.
Etliche Städte und Gemeinden haben deshalb bereits Verträge mit Krankenkassen abgeschlossen, um die Verwaltung der Gesundheitsversorgung an die Krankenkasse zu übertragen. Die betroffenen Personen bekommen hierfür eine besondere Gesundheitskarte ausgehändigt und nutzen damit die Dienste des Gesundheitswesens. Um dieses Verfahren zu vereinfachen, wurde durch die Landesregierung mit den kommunalen Spitzenverbänden eine Rahmenvereinbarung zur vertraglichen Absicherung entwickelt. Ein Beitritt zu dieser Rahmenvereinbarung kann jeweils per Ratsbeschluss zwei Monate vor Quartalsbeginn erfolgen. Für die Gemeinde Ascheberg wäre also ein Beitritt zum 3. Quartal des Jahres 2016 realistisch.
Im Optimalfall wird durch diese Maßnahme die Gemeindeverwaltung entlastet, ohne dass zusätzliche Kosten für die ausgelagerte Verwaltung der Gesundheitsversorgung entstehen. Zudem kann so die Versorgung der Geflüchteten mit wichtigen Leistungen des Gesundheitswesens verbessert werden. Dies kann mittelfristig sogar Gesundheitskosten einsparen, da eine frühzeitige effektive Versorgung eine spätere kostenintensive Notfallbehandlung vermeiden kann.
Beschlussvorschlag:
- Die Gemeinde Ascheberg tritt der Rahmenvereinbarung zwischen dem Land NRW und den in der Vereinbarung genannten Krankenkassen zur Übernahme der Gesundheitsversorgung für nicht Versicherungspflichtige gegen Kostenerstattung nach § 264 Absatz 1 SGB V in Verbindung mit §§ 1,1a Asylbewerberleistungsgesetz in Nordrhein-Westfalen bei.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte zur Einführung der Gesundheitskarte für Geflüchtete einzuleiten.
Mit freundlichem Gruß.
Christian Ley
Status: abgelehnt