Umsetzung der schulischen Inklusion vor Ort begleiten!
Das Land NRW gewährt mit dem „Gesetz zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion“ den Gemeinden und Kreisen als Schulträger einen Belastungsausgleich für die Umsetzung der schulischen Inklusion und unterstützt damit die Städte und Gemeinden. Eine erstmalige Auszahlung der Mittel ist zum 1. Februar 2015 erfolgt. Das Gesetz sieht eine kontinuierliche Untersuchung der Mittel vor, um rechtzeitig nachsteuern zu können. So wird bereits zum 1. Juni das zuständige Ministerium gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden eine erste Untersuchung über die Aufwendungen der Gemeinden und Kreise anfertigen.
„Wir halten einen ersten Bericht zur Situation vor Ort für geboten und bittet um eine Darstellung der bisher erhaltenen Mittel und ihrer Verwendung in der nächsten Sitzung des Schul- und Kulturausschusses“, so SPD-Vorsitzender Johannes Waldmann.
„Zudem soll der Frage nachgegangen werden, ob die jeweiligen Schulen Bedarfe über die zur Verfügung stehenden Landesmittel angemeldet haben. Nur durch eine kontinuierliche Begleitung können wir prüfen, ob die Mittel ausreichend sind und zusätzliche Bedarfe ermitteln“, so Waldmann abschließend.