Fracking

Erschließung unkonventioneller Erdgasvorkommen
15. April 2011

„Erschließung unkonventioneller Erdgasvorkommen“

SPD Ascheberg bringt Resolution ein

Die Menschen in Herbern und darüber hinaus im gesamten Münsterland sind außerordentlich besorgt, ob geplanter Bohrungen zur Erschließung unkonventioneller Erdgasvorkommen. Insbesondere die Zerstörung von Flözen und Erdschichten und der Einsatz von gesundheitsgefährdenden giftigen Chemikalien im Rahmen des so genannten „Fracking-Verfahrens“ ruft große Sorge hervor. Es wird begründet befürchtet, dass dadurch das Grundwasser und damit letztlich das Trinkwasser verseucht wird. Die Langfristwirkung des in dieser Form zerstörten Grund und Bodens und des Verbleibs von restlichen Chemikalien im Untergrund auf die Umwelt ist völlig unbekannt. Das für diese Erkundungs- und Erschließungsverfahren anzuwendende 100 Jahre alte gültige Bergrecht wird dem Anspruch der rechtlichen und umweltverträglichen Bewertung, der Transparenz und der unabdingbaren Bürgerbeteiligung nicht gerecht.

Der Rat der Gemeinde Ascheberg beschließt:

Die Anwendung des Fracking-Verfahrens und die Verwendung von giftigen Chemikalien zur Erschließung von unkonventionellen Erdgasvorkommen wird abgelehnt, da bisher keine gesicherten und belastbaren Erkenntnisse sowie wissenschaftliche Nachweise vorliegen, die eine Umweltbelastung ausschließen. Das gilt auch für Probebohrungen.

Der Rat der Gemeinde Ascheberg fordert:

1. Das Bergrecht ist den Erfordernissen der Erschließung unkonventioneller Erdgasvorkommen anzupassen. Insbesondere ist es erforderlich, eine Umweltverträglichkeitsprüfung mit den Beteiligungsrechten Dritter, wie z.B. Nachbarkommunen, für die unkonventionelle Erdgasförderung vorzusehen. Die UVP kann nicht wie bisher an der Fördermenge festgemacht werden, sondern muss an die tatsächliche Gefährlichkeit des Verfahrens anknüpfen.

2. Bereits vor der Durchführung von Probebohrungen ist die Erstellung von Umweltverträglichkeitsgutachten zwingend vorzuschreiben.

3. Die erforderlichen wasserrechtlichen Verfahren sind zwischen den Unteren Wasserbehörden der Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt, Warendorf und Unna abzustimmen.

4. Die Wasserversorger sind in die Behördengespräche (Runder Tisch) einzubeziehen.

5. Vor Abschluss der Weiterentwicklung des Bergrechts auf die Belange der Erschließung unkonventioneller Erdgasvorkommen sind Probebohrungen nicht zu genehmigen.

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