Elternbeiträge in Kitas: Eltern entlasten!

Übernahme der Elternbeiträge für alle Kinder in Kitas durch die Gemeinde Ascheberg bis zu einem Jahreseinkommen der Eltern von 49.000€

Beschlussvorschlag:

1. Die Verwaltung wird beauftragt die Beitragsstruktur in der Gemeinde Ascheberg zu erfassen und den Finanzbedarf für die Übernahme der Elternbeiträge aufzuzeigen.

2. Die Gemeinde Ascheberg übernimmt ab dem Kitajahr 2019/2020 die vollständigen Elternbeiträge für alle Familien mit einem Bruttojahreseinkommen unter 49.000€.

3. Der Bürgermeister wird beauftragt in der Bürgermeisterrunde des Kreises darauf hinzuwirken, dieses Vorhaben kreisweit zu implementieren, um eine Konkurrenz zwischen den Städten und Gemeinden zu vermeiden.

Begründung:

Kindertagesstätten sind Bildungseinrichtungen. Bildung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und sollte nicht an das Einkommen der Eltern gekoppelt sein. Dies soll vor allem im wichtigen Bereich der Elementarbildung im vorschulischen Bereich gelten.

Im Nachgang zum Gute-Kita-Gesetz der Bundesregierung hat die Landesregierung NRW nun verkündet, dass von den Bundesmitteln ab dem Jahr 2020 ein weiteres Kitajahr beitragsfrei gestellt werden soll.

Laut Elternbeitragstabelle ist derzeit bereits ab einem Bruttoeinkommen von 18.000€ ein Jahresbeitrag von 669,24€ zu zahlen (45 Wochenstunden). Dieser Beitrag steigt dann auf bis zu 6849,12€ in der höchsten Einkommensklasse.

Insbesondere für Eltern mit geringem oder mittlerem Einkommen sind diese Beiträge schwer zu erwirtschaften. Die Schwelle zur Beitragspflichtigkeit ist hierbei erheblich zu niedrig angesetzt. Selbst bei einer Vollzeitbeschäftigung mit gesetzlichem Mindestlohn ist eine Familie somit nicht mehr beitragsfrei.

Im Sinne einer größtmöglichen Bildungsgerechtigkeit muss dieser Missstand beseitigt werden. Das Ziel muss hierbei eine vollständig gebührenfreie Bildung von der Kita bis zur Universität sein. Dies ist natürlich eine Aufgabe, die Bund und Länder langfristig tragen müssen. Im Übergang muss sich nun allerdings auch die Gemeinde stärker einbringen.

Im Sinne einer Umverteilung für gleichwertige Bildungschancen kann dies dank stark gewachsener Einnahmen der Gemeinde ermöglicht werden, ohne die Finanzkraft der Gemeinde signifikant zu schwächen.

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